Hi liebe Leser und herzlich Willkommen zu einem neuen Blogtag. Dieses mal geht es um das Buch Nachtigallentrauer. Hamburg 1934 von Lea Krambeck. Am heutigen Tag erfahrt ihr etwas über das Thema der Mischlinge. Aber bevor ich damit anfange bekommt ihr noch einmal die Klappentextbeschreibung geliefert. Im Anschluss werde ich euch etwas über die Mischlinge, über die Mischehen und deren Schwierigkeiten zur damaligen Zeit, erläutern.
Klappentext:
Marion singt und liest gern und will alles ganz genau wissen. Nur die neue Klassenlehrerin schikaniert sie wegen ihrer Herkunft. Aber wieso soll auf einmal etwas an ihr schlecht sein? Ihr Vater ist doch fabelhaft, Einstein etwa nicht? Was hat der Führer eigentlich für einen Grund für seinen Judenhass? Liegt es an der Deutschlehrerin, dass das bei der Lektüre von "Mein Kampf" nicht klar wird? Marion verlegt sich auf Logik, beginnt in eigener Sache gegen die Rasseideologie an zu argumentieren, reizt die 'Ziegen' damit aber erst recht. Auf wen kann sie sich nun noch verlassen? Was sich noch leisten? Was ist überhaupt noch sicher, echt, gut, schön, wahr in ihrer Welt? Stillhalten soll ihre einzige Chance sein?! Marion wäre nicht Marion und nicht fünfzehn, wenn ihr nicht noch ein letzter Ausweg einfiele.
Lea Krambeck:
Lea C. Krambeck hat als Biologin bis 1990 Plankton erforscht, sich in Menschenrechtsarbeit engagiert und 2004 angefangen Bellestristik zu schreiben. Seit 2008 ist sie in der Autorenwerkstatt im Literaturhaus Kiel.
Mischlinge:
Im Rahmen der Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 17. Mai 1939 wurde erstmals in einer amtlichen Erhebung eine Erfassung der Juden nach ihrer Abstammung durchgeführt. Für jeden der vier Großelternteile war auf einer gesonderten Ergänzungskarte unter anderem anzugeben, ob die Person der „Rasse“ nach „Volljude“ war. Auf der Grundlage dieser detaillierten Befragung nach der „blutsmäßigen“ Abstammung ließen sich die jüdischen „Mischlinge 1. Grades“ und die jüdischen „Mischlinge 2. Grades“ feststellen.
Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff „jüdischer Mischling“ wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definiert. „Jüdische Mischlinge“ waren danach Deutsche, die von einem oder zwei „volljüdischen“ Großeltern abstammten, jedoch keine weitergehende Bindung zum Judentum hatten. Wer hingegen – bei gleicher Abstammung von zwei jüdischen Großeltern – der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem Juden verheiratet war, wurde den Volljuden gleichgestellt und als „Jude“ bezeichnet – später wurde dafür der Begriff Geltungsjude benutzt.
Beim Heiratsverbot von Juden mit „Deutschblütigen“, das nach den Nürnberger Rassegesetzen ausgeformt und in Verordnungen gefasst wurde, war von Bedeutung, ob ein „jüdischer Mischling“ zwei jüdische Großelternteile oder nur einen Großelternteil hatte. In einem Runderlass des Reichsministers des Inneren Wilhelm Frick vom 26. November 1935 wurden dafür die Begriffe „jüdischer Mischling ersten Grades“ beziehungsweise „jüdischer Mischling zweiten Grades“ geprägt. Zunehmend wurden in Gesetzeskommentaren, Zeitungen und Schulbüchern dafür auch die leichter verständlichen Begriffe wie „Halbjude“ und „Vierteljude“ verwendet, die im Duden erstmals 1941 zu finden sind.
Die „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ waren einem wachsenden Verfolgungsdruck ausgesetzt: Radikale Antisemiten in der NSDAP, in der Partei-Kanzlei und im Reichssicherheitshauptamt drängten darauf, auch diese Gruppe in die Deportationen und die Vernichtung einzubeziehen.
Beschränkungen:
Das Reichsbürgergesetz hatte 1935 allen „jüdischen Mischlingen“ eine (vorläufige) „Reichsbürgerschaft“ zuerkannt und sie damit besser gestellt als „Juden“ und „Geltungsjuden“. Innerhalb dieser privilegierten Gruppe der „Mischlinge“ wurden „jüdische Mischlinge zweiten Grades“, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten, deutlich bevorzugt: Nach nationalsozialistischer Auffassung war das rassisch kostbare arische Blut dieser „Vierteljuden“ zu bewahren und der geringe jüdische Blutsanteil würde im Laufe von Generationen verblassen. Daher durften „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ auch nach 1935 „Deutschblütige“ ehelichen. Ehen zwischen zwei „jüdischen Mischlingen zweiten Grades“ sollten hingegen nicht geschlossen werden. Für die Heirat eines „jüdischen Mischlings ersten Grades“ mit einem „Mischling zweiten Grades“ oder einem „Deutschblütigen“ musste eine Genehmigung eingeholt werden. Dazu wurden die „körperlichen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften des Antragstellers“ begutachtet sowie der Einsatz im Weltkrieg und die Familiengeschichte bewertet. Nach einem langwierigen mehrstufigen Verfahren traf der Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes eine Entscheidung, die vom Reichsinnenministerium und dem Stab des Stellvertreters des Führers gebilligt oder verworfen werden konnte. Gemäß § 7 der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ und § 16 der „Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 14 November 1935 (RGBl I, 1334) hatte sich Hitler selbst die letztinstanzliche Entscheidung vorbehalten.
Solchen Anträgen wurde selten stattgegeben; nach 1942 wurden Anträge auf „Befreiung von den Vorschriften nach § 7“ und Anträge von „Geltungsjuden“ auf eine günstigere Einstufung für die Dauer des Krieges nicht mehr angenommen.
Verstöße gegen das von Nationalsozialisten geschaffene Eherecht, etwa durch Eheschließung im Ausland, wurden als „Rassenschande“ mit Strafe belegt.
Teilnehmen könnt ihr HIER
Teilnahmebedingungen:
Wie kann ich mitmachen?
- Deinen Namen und deine e-mail Adresse in das folgende Gewinnspielformular eintragen.
- Über den ein oder andern Kommentar zum Thema freuen wir uns alle sehr.
- Jeder Teilnehmer kann einmal pro Tag mitmachen, das heißt ein Los pro Tag
Gewinnspielregeln:
- Teilnahme am Gewinnspiel ab einem Alter von 18 Jahren oder mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten möglich.
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Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse im Gewinnfall an die Autorin des Buches übersendet werden darf und die Gewinnernamen auf allen Blogs veröffentlicht werden dürfen.
- Die eingesandten Namen und e-mail Adressen werden nur zur Kontaktaufnahme im Gewinnfall benutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht.
- Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
- Jede teilnahmeberechtigte Person darf pro Tag und pro Bog einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen.
- Das Gewinnspiel endet am 12.06.2016 um 23:59 Uhr. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am 14.06.2016 auf allen teilnehmenden Blogs.
05.06.2016 – bei Jean Parker’s World – Schauplätze Hamburg
06.06.2016 – bei book and cats - Schülermeinungen früher heute
07.06.2016 – bei mir – Mischlinge
14.06.2016 – Gewinnerbekanntgabe
Morgen und danke sehr für deinen Beitrag.
AntwortenLöschenLG Jenny
S.356 in "Nachtigallentrauer. Hamburg 1934":
AntwortenLöschen... Von wegen "halbkoscher"! Sogar Margarete hatte mit schmieren geholfen. Konnten also höchstens viertel koscher gewesen sein, ihre Brötchen. Ne, achtel, Luise hatte ja den Käse geschnitten. Wenn schon, dann sechzehntel. Trina hatte schließlich alles besorgt. Ach was, so´n Stuss. Kein bisschen koscher waren ihre Brötchen. ...
Was für ein Irrsinn. Und dennoch Geschichte.
Hallo ,
AntwortenLöschenvielen Dank für sehr interessanten Beitrag .
Ich wünsche Dir schönen Abend :)
Liebe Grüße Margareta Gebhardt ( Stern44)
Hallo,
AntwortenLöschenDanke für den Beitrag.
Liebe Grüße Bettina H.